Die Baumschutzverordnung 09.02.17

Stadtbäume haben viele positive Eigenschaften, von denen wir sehr profitieren. Sie bieten ein Zuhause für hunderte Tierarten, dienen dem Lärm- und Sichtschutz und spenden Schatten. In Parks steigern sie unser Wohlbefinden und sorgen für Erholung. Außerdem sind Bäume wahre Klimaschützer. Indem sie Feinstaub und Kohlenstoff binden, Sauerstoff spenden und durch Transpiration ihre Umgebung abkühlen, verbessern sie das Mikroklima im urbanen Raum. Zum Schutz des Stadtklimas, des Stadtbildes und der ökologischen Vielfalt haben Kommunen die Möglichkeit eine Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung zu erlassen. Diese dient dem Schutz der Bäume auch auf Privatgrund und regelt Baumpflegemaßnahmen, Fällung und Ersatzpflanzung.

Hier finden Sie die Baumschutzverordnung folgender Städte: Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Forchheim, Fürth, Nürnberg

 

Zu fällen einen schönen Baum, braucht’s eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht’s, Mensch bedenk’ es, ein Jahrhundert.

Ein schönes Zitat aus der Coburger Baumschutzverordnung, von Eugen Roth